Öffentlicher Nahverkehr

Angebote für Verkehrsunternehmen

Basics zum Berufs­kraft­fahrer­qualifikations­gesetz (BKrFQG)

Weiterbildung für alle verpflichtend!

Alle KOM-Fahrerinnen und -Fahrer müssen, unabhängig vom Datum ihres Führerscheinerwerbs, eine obligatorische 35-stündige Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren absolvieren.

Besonderheiten der Weiterbildung nach dem BKrFQG (u.a.)

Mehr Kompetenz!

Generell fordert der Gesetzgeber ein größeres Maß an fachlicher und überfachlicher Kompetenz des Kraftfahrers/der Kraftfahrerin ein; dieses soll in drei zentralen Kenntnisbereichen realisiert werden:

Trainings